A
Abschreibung
Wertverlust eines
Wirtschaftsgutes, wie er nach (steuer-) gesetzlichen Vorschriften berechnet
werden darf. Abschreibungen mindern das zu versteuernde Einkommen und senken
dadurch die Steuerlast, ohne dass damit Ausgaben verbunden sind.
Agio
Siehe Ausgabeaufschlag.
Annuität
Jahresleistung aus
Zins und Tilgung, die zur Rückzahlung eines Darlehens aufgebracht werden
muss. Bei monatlicher Zahlungsweise beträgt die Rate entsprechend ein
Zwölftel der Annuität.
Annuitätendarlehen
Darlehen mit gleichbleibenden jährlichen
Raten. Die jährliche Rate (Annuität) berechnet sich aus Zinssatz plus
Tilgungssatz multipliziert mit der Darlehenssumme. Mit jedem Jahr steigt der
Tilgungsanteil, da die
Zinszahlungen
abnehmen.
Anschlussfinanzierung
Fortführung der Finanzierung nach
Ablauf der Zinsbindung.
Anteilschein
Urkunde, die die Investmentgesellschaft über einen Investmentanteil
ausstellt. Sie verbrieft, dass ein Anleger diesen Anteil erworben hat und
dass ihm deshalb Rechte, zum Beispiel auf Gewinnausschüttungen, zustehen.
Ausgabeaufschlag
Aufschlag auf den Preis beim Kauf
eines Fondsanteil.
Ausschüttung
Geldbetrag, den ein offener oder geschlossener Fonds den beteiligten
Kapitalanlegern auszahlt. Die Ausschüttung ist zu unterscheiden vom Gewinn
oder Jahresertrag des Fonds: Dieser kann höher oder niedriger sein als die
Ausschüttung.
B
Bauantrag
Mit dem Bauantrag leitet der
Bauherr das Baugenehmigungsverfahren ein. Die jeweilige Landesbauordnung
regelt, welche Unterlagen erforderlich sind. Grundsätzlich werden Bau- und
Lagepläne sowie statistische Nachweise verlangt.
Baugenehmigung
Wer eine Immobilie bauen will, braucht diese
behördliche Erlaubnis. Der Bauherr stellt dazu einen
Bauantrag
beim zuständigen Bauamt. Die Verfahren sind in den einzelnen Bundesländern
unterschiedlich geregelt.
Bausparsumme
Summe, auf die ein
Bausparvertrag
abgeschlossen wird. Sie bestimmt die Höhe des Darlehensanspruchs.
Bausparvertrag
Sparvertrag, bei dem ein
bestimmter Prozentsatz der Vertragssumme angespart werden muss (in der Regel
40 bis 50 Prozent), um ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe des restlichen
Betrages zu erhalten. Die Verzinsung des Darlehens hängt von der
Guthabenverzinsung ab.
Bauträger
Unternehmen, das in eigenem
Namen, auf eigene oder fremde Rechnung, gewerbsmäßig Bauvorhaben durchführt.
Errichtet das Bauträgerunternehmen Immobilien für eigene Rechnung, so
vermarktet es sie nach Errichtung.
Bearbeitungsgebühr
Einige
Kreditinstitute berechnen eine Bearbeitungsgebühr von 0,2 bis 2 Prozent der
Darlehenssumme. Die Gebühr ist im Effektivzins enthalten.
Bebauungsplan
Im Bebauungsplan sind Art
(Gewerbe, Wohnen, Industrie etc.) und Maß der baulichen Nutzung
(Gebäudehöhe, zulässige Geschossfläche etc.) eines Grundstücks festgelegt.
Kann beim Bauamt eingesehen werden.
Beleihungsgrenze
Prozentsatz des Beleihungswerts, bis zu dem
eine Bank ein Bauvorhaben mit einem Hypothekendarlehen finanziert. In der
Regel sind bis zu 80 Prozent des Beleihungswerts finanzierbar. Günstige
"erstrangige" Konditionen gelten jedoch häufig nur bis zu einer Grenze von
60 Prozent.
Beleihungswert
Wert, der bei einem Verkauf der Immobilie
nach der Schätzung des Kreditinstituts oder eines Gutachters jederzeit
erzielbar ist - vermindert um einen Sicherheitsabschlag. Der Beleihungswert
wird aus dem Sachwert oder - bei Mietobjekten - aus dem Ertragswert der
Immobilie ermittelt.
Bereitstellungszinsen
Zinsen, die ein Kreditinstitut für einen
bereit gestellten, aber vom Kreditnehmer noch nicht abgerufenen Kredit
verlangt. In der Regel verlangen die Banken ab dem dritten Monat nach der
Darlehenszusage 0,25 Prozent Zinsen pro Monat auf den noch nicht
ausgezahlten Teil des Gesamtkredits.
C
nicht belegt
D
DAX
(Deutscher Aktienindex) Kennzahl
für die durchschnittliche Wertentwicklung der 30 wichtigsten deutschen
börsennotierten Aktiengesellschaften.
Disagio/Damnum
Abschlag, den die Bank bei der
Auszahlung des Darlehens einbehält. Beispiel: Bei einem Disagio von 5
Prozent erhält der Kreditnehmer von einem 100.000 Mark Darlehen nur 95.000
Mark ausgezahlt. Zu verzinsen und zu tilgen ist aber die volle Nominalschuld
von 100.000 Mark. Zum Ausgleich für den Auszahlungsverlust zahlt der
Kreditnehmer bis zum Ende der Zinsbindung einen niedrigeren Nominalzins als
bei voller Darlehensauszahlung.
Doppelbesteuerungsabkommen
(DBA) Abkommen zwischen zwei
Staaten zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung von Einkünften im
Ausland.
E
Effektivzins
Kreditinstitute sind in der
Preisangabenverordnung verpflichtet, bei Kreditangeboten und im
Darlehensvertrag den effektiven Jahreszins anzugeben. Er berücksichtigt
neben dem Nominalzins auch Bearbeitungsgebühren, ein Disagio, die Art der
Zins- und Tilgungsverrechnung und eventuelle Vermittlungsprovisionen. Nicht
im Effektivzins enthalten sind Schätzgebühren, Bereitstellungszinsen,
Teilauszahlungszuschläge und Kontoführungsgebühren.
Eigenheimzulage
Unter bestimmten Voraussetzungen
erhalten Käufer oder Bauherren acht Jahre lang bis zu 5.000 Mark bei
Neubauten und bis zu 2.500 Mark bei Altbauten als staatliche Unterstützung.
Eigentümergemeinschaft
Sie umfasst alle Miteigentümer
einer Eigentumswohnanlage.
Eigentümerversammlung
Zusammenkunft der
Eigentümergemeinschaft,
bei der Entscheidungen bezüglich der Eigentumswohnanlage
getroffen werden.
Erschließung
Vor Baubeginn muss das Grundstück
erschlossen sein. Dazu zählen der Anschluss an das öffentliche Straßennetz,
die Versorgung mit Elektrizität und Wasser, eventuell auch mit Gas und
Fernwärme und Abwasserbeseitigung.
Erstrangiges Darlehen
Darlehen, das im
Grundbuch
an erster Stelle steht. Für den Gläubiger bietet das erstrangige Darlehen
die größte Sicherheit.
Ertragswert
Ergebnis einer Berechnungsmethode zur
Bestimmung des Wertes von Immobilien oder Unternehmen. Es wird nur der
laufende Ertrag, nicht aber der
Substanzwert
der Immobilie oder des Unternehmens berücksichtigt.
F
Flächennutzungsplan
Vorbereitender (nicht
verbindlicher) Bauleitplan, der die Art der Flächennutzung für eine gesamte
Gemeinde regelt.
Freistellungsverfahren
Verfahren, um eine doppelte Besteuerung von
Einkünften aus ausländischen Kapitalanlagen zu verhindern. Der Anleger muss
die ausländischen Einkünfte nur dort versteuern, wo sie anfallen. In
Deutschland sind sie von der Steuer freigestellt. Es gilt lediglich der
Progressionsvorbehalt.
Fungibilität / fungibel
("Tauschbarkeit") Fachausdruck
für die Möglichkeit, Investmentzertifikate oder Aktien kurzfristig an- und
verkaufen zu können.
G
Geschlossener Fonds
Kapitalsammelstelle für Einzahlungen von
Kapitalanlegern, die diese auf Veranlassung eines
Initiators
für eine Investition in feststehender Höhe aufbringen. Ist der erforderliche
Betrag aufgebracht, wird der Fonds geschlossen, das heißt, der Kreis der
Anleger ist begrenzt.
Grundbuch
Öffentliches Register über die im
Grundbuchbezirk liegenden Grundstücke mit Angaben zu den mit dem Grundstück
verbundenen Rechten und Lasten sowie Eigentumsverhältnissen. Er kann beim
Grundbuchamt der zuständigen Amtsgerichte eingesehen werden.
Grunderwerbsteuer
Verkehrssteuer, die auf den
Grundstückserwerb erhoben wird. Sie beträgt seit dem 1 Januar 1997 3,5
Prozent des Kaufpreises der Immobilie.
Die Steuer ist sowohl beim Kauf als auch beim Erwerb per Zwangsversteigerung
oder per Erbbaurecht zu zahlen.
Grundsteuer
Besteuerung von Grundbesitz, die
von den Gemeinden erhoben wird. Die Höhe ergibt sich aus der vom
Grundsteuergesetz vorgegebenen Steuermesszahl (2,6 bis 3,5 Promille),
multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde.
H
Hausgeld
Besitzer von Eigentumswohnungen
zahlen mit dem Hausgeld die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, Kosten
der Instandhaltung und -setzung sowie Verwaltungskosten. Die Höhe der
regelmäßigen Zahlung richtet sich nach dem Verhältnis des
Miteigentumsanteils. Hausgeld wird oft als Wohngeld bezeichnet.
HOAI
Honorarordnung für Architekten
und Bauingenieure. Sie gibt die Honorare für die einzelnen Leistungen der
Architekten und Ingenieure vor.
Hypothekendarlehen
Oberbegriff für grundpfandrechtlich
gesicherte Darlehen. Steht es im
Grundbuch
an erster Stelle, wird es auch 1a-Darlehen genannt.
I
Immobilien-AG
Börsennotierte
Aktiengesellschaft, deren operatives Geschäft überwiegend im
Immobilienbereich liegt.
Initiator
Ein Unternehmer, der sich das Kapital für
seine geschäftlichen Aktivitäten von Kapitalanlegern beschafft. Bei
geschlossenen Fonds
wird der Urheber des Anlagekonzepts so genannt.
K
Kapitalanlagegesellschaft
Abkürzung KAG. Unternehmen, das
Investmentfonds auflegt. Auch als Fondgesellschaft bezeichnet.
Kapitalanlagegesetz
(KAGG) Das Gesetz, dem die
deutschen Fondsgesellschaften unterliegen.
Kappungsgrenze
In 1983 eingeführter Prozentsatz
zur Begrenzung des Mietzinsanstiegs bei frei finanzierten Wohnungen.
Innerhalb von drei Jahren darf der Mietzins nicht mehr als die
Kappungsgrenze steigen. Zur Zeit beträgt sie 20 Prozent.
Kinderzulage
Unter bestimmten Voraussetzungen
erhalten Käufer und Bauherren vom Staat acht Jahre lang 1.500 Mark Zulage
pro Kind.
L
Leerstand
Nicht vermietete Nutzfläche eines
Gebäudes oder Gebäudebestands, ausgedrückt in Prozent der Gesamtnutzfläche.
M
Magnetmieter
(engl. anchor tenant) Mieter in
einer Einzelhandelsimmobilie, zum Beispiel Einkaufszentrum, der eine
überdurchschnittliche Anziehungskraft auf Kunden ausübt.
Mietspiegel
Übersicht über die Wohnungsmieten
in einer Stadt oder Gemeinde, erstellt meist von der Baubehörde unter
Mitwirkung von außerbehördlichen Experten und Verbänden, wird alle zwei
Jahre aktualisiert. Aufgeführt ist der Durchschnittswert der Mietpreise, die
in den letzten drei Jahren durch Neuvereinbarung oder Mieterhöhungen
zustande kamen. Der Mietspiegel führt verschiedene Durchschnittsmieten je
nach Lage, Ausstattung, Größe und Baujahr der Wohnungen auf.
Mindestansparsumme
Summe, die erreicht werden muss,
um in Genuss des Bauspardarlehens zu kommen. In der Regel liegt die
Mindestansparsumme bei 40 bis 50 Prozent.
N
Nachrangiges Darlehen
Darlehen, das im
Grundbuch
nicht an erster Stelle steht. Da bei Zahlungsunfähigkeit des
Darlehensnehmers zuerst die Gläubiger des
erstrangigen Darlehens
bedient werden, wird in der Regel ein Zinsaufschlag erhoben (außer bei
Bauspardarlehen)
Nebenkosten
Für
die allgemeinen Nebenkosten sollten insgesamt rund zehn Prozent des
Kaufpreises kalkuliert werden. Außer der Maklercourtage sowie der
Grunderwerbsteuer fallen Notar und Gerichtskosten an. Sie liegen in der
Regel bei ein bis zwei Prozent des Kaufpreises. Ferner fallen
Erschließungskosten und gegebenenfalls Gutachterkosten an. Diese sind jeweils
einzeln zu verhandeln.
Nichtabnahmeentschädigung
Sie fällt an, wenn ein
Darlehensnehmer ein vertraglich vereinbartes Darlehen nicht oder nicht in
voller Höhe in Anspruch nimmt. Die Entschädigung richtet sich nach dem
entgangenen Gewinn der Bank. Sind die Kapitalmarktzinsen seit
Vertragsabschluss gesunken, kann die Bank zusätzlich einen Zinsschaden
geltend machen.
Niedrig-Energiehaus
Neubauten, die die Werte der
Wärmeschutzverordnung um mindestens 25 Prozent unterschreiten.
Nominalschuld
Kreditbetrag, der zu verzinsen
und zu tilgen ist. Auch wenn der Kreditnehmer zum Beispiel durch Abzug von
Bearbeitungsgebühren oder eines Disagios weniger Geld von der Bank erhält,
ist für die Berechnung der Zinsen und der Tilgung stets die Nominalschuld
maßgebend.
Nominalzins
Der Zinssatz, mit dem die
Nominalschuld zu verzinsen ist. Er darf nicht mit dem Effektivzins
verwechselt werden, der die zusätzlichen Kreditkosten berücksichtigt und
daher fast immer höher als der Nominalzins ist.
O
Offener Immobilienfonds
Ein Investmentfonds, der das Geld
der Anleger in Grundstücke und Immobilien investiert
Ökologische Bauweise
Bauweise, die so
umweltverträglich wie möglich ist, vor allem hinsichtlich der Optimierung
des Energiehaushalts, der Flächennutzung und der verwendeten Baumaterialien.
P
Passivhaus
Gebäude ohne aktives Heizungs-
und Klimatisierungssystem, also ein Haus, das sich passiv kühlt und heizt
durch die entsprechende Bautechnik.
Performance
Engl. für Wertentwicklung
(wörtlich "Ausführung", "Leistung"), Gesamterfolg einer Kapitalanlage oder
Investition. Bei Investmentfonds angegeben als Prozentzahl auf den
Anlagebetrag für einen bestimmten Bezugszeitraum (zum Beispiel fünf oder
zehn Jahre), die sowohl die Wertsteigerungen ( oder -rückgänge) als auch die
laufenden Ausschüttungen berücksichtigt.
Portfolio / Portefeuille
Gesamtbestand an Immobilien,
Wertpapieren oder Wechseln, die ein Privatanleger oder ein Unternehmen
besitzt.
Q
nicht belegt
R
Ratentilgungsdarlehen
Darlehen mit gleich bleibenden
Tilgungsraten. Die jährlich zu zahlende Rate nimmt von Jahr zu Jahr ab, da
die Zinssteuer kleiner wird.
Rendite
Gesamtertrag einer Investition,
ausgedrückt in Prozent des angelegten Kapitals.
S
Schätzkosten
Die meisten Banken verlangen eine
Schätzgebühr (Wertermittlungsgebühr) für die Ermittlung des Beleihungswerts
einer Immobilie. Die Schätzgebühr beträgt in der Regel 0,2 bis 0,5 Prozent
der Darlehenssumme, mitunter auch des Objektwerts.
Schlüsselfertig
Beim Kauf einer Schlüsselfertigen Immobilie
braucht sich der Bauherr nicht um die Fertigstellung kümmern. Er hat von
Planung bis zur vollständigen Fertigstellung nur einen Ansprechpartner, zum
Beispiel einen
Bauträger
oder
Generalunternehmer.
Sonderabschreibung / Sonder-AfA
Abschreibung zu erhöhten Sätzen.
Sonderabschreibung Ost / Sonder-AfA Ost
Besondere Regelung der
Abschreibung
für vermietete Objekte in den neuen Bundesländern (Grundlage:
Fördergebietsgesetz). Von 1991 bis Ende 1996 betrug der Abschreibungssatz 50
Prozent innerhalb von ein bis fünf Jahren, von 1997 bis Ende 1998 konnten
noch bis zu 25 Prozent für Wohn-, 20 Prozent bei Gewerbeimmobilien
beziehungsweise 40 Prozent bei Modernisierungsobjekten abgeschrieben werden.
Sondereigentum
Der Eigentumsanteil, über den der
Käufer einer Eigentumswohnung allein verfügt. Er umfasst die Wohnung selbst
sowie etwaige Nebenräume wie zum Beispiel einen Keller.
Sondertilgungen
Zahlungen des
Kreditnehmers, die über die im Vertrag vereinbarte Tilgung hinausgehen. Bei
Hypothekendarlehen sind Sondertilgungen vor Ablauf der Zinsbindung meistens
nicht vorgesehen. Das Recht auf Sondertilgung muss im Vertrag ausdrücklich
vereinbart werden.
Spekulationsfrist
Frist, nach deren Ablauf der
Erlös aus dem Verkauf einer Kapitalanlage steuerfrei ist. Bei Immobilien
beträgt die Frist zehn Jahre, bei offenen Immobilienfonds und
Immobilienaktien ein Jahr.
Substanzwert
Wert einer Immobilie, ausgedrückt
als derjenige Geldbetrag, der notwendig wäre, um das Grundstück zu kaufen
und die Immobilie neu zu errichten. Abgezogen wird der Wertverlust durch
Abnutzung. Nicht berücksichtigt hierbei wird der Ertragswert der Immobilie.
Substanzwert und Marktwert sind deshalb meist unterschiedlich hoch.
T
Teilauszahlungen
Bei einem Bauvorhaben zahlen die
Kreditinstitute das Darlehen meist in Teilbeträgen nach Baufortschritt aus.
Die erste Tilgung beginnt in der Regel nach vollständiger Auszahlung des
Darlehensbetrags.
Teilauszahlungszuschläge
Bis zur Vollauszahlung verlangen
einige Institute einen erhöhten Nominalzinssatz auf den bereits ausgezahlten
Kreditbetrag. Üblich ist ein Aufschlag von 1 Prozentpunkt.
Teileigentum
Räume innerhalb einer
Eigentumswohnanlage, die beruflich oder gewerblich genutzt werden können.
Teilungserklärung
Aus ihr geht hervor, welchen Anteil der
Käufer an einer Eigentumswohnanlage erwirbt, wie hoch der Anteil an
Sondereigentum
und Gemeinschaftseigentum ist.
Tilgung
Rückzahlung eines Darlehens. In
der Regel wird ein Tilgungssatz von einem Prozent vereinbart.
U
nicht belegt
V
Variabler Zinssatz
Bei variabel verzinslichen
Darlehen kann die Bank den Zinssatz jederzeit der Entwicklung auf dem
Kapitalmarkt anpassen. Kreditnehmer können solche Darlehen frühestens sechs
Monate nach Vertragsabschluss mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Vergleichsmiete
Durchschnitt der Mietpreise, die
auf dem freien Wohnungsmarkt in den letzten drei Jahren durch
Neuvereinbarungen oder Mieterhöhungen zustande kamen. Vergleichsmieten sind
in Mietspiegeln unterschieden nach Wohnanlage, Ausstattung, Größe und
Baujahr der Wohnungen genannt. Die Vergleichsmiete ist eine gesetzliche
Grenze für Mieterhöhungen.
Verkehrswert
Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Preis, der zu einem
Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre (Beleihungswert).
Verlustzuweisung
Steuerliche Zurechnung von Verlusten.
Kapitelanlegern eines geschlossenen Fonds werden sowohl tatsächliche
Verluste als auch reine Buchverluste (insbesondere
Abschreibungen)
zugewiesen. Im Ergebnis sparen die Anleger Einkommensteuer.
Versicherungsdarlehen
Tilgungsfreies Darlehen, bei dem
die Tilgung am Ende der Laufzeit in einer Summe mit der Ablaufleistung einer
Lebensversicherung erfolgt.
Vorfälligkeitsentschädigung
Ablösesumme, die
eine Bank verlangt, wenn ein Kreditnehmer ein Festzinsdarlehen vor Ablauf
der Zinsbindung zurückzahlen will. Die Bank darf dabei nur den Ausgleich des
Schadens verlangen, der ihr durch die vorzeitige Ablösung entsteht.
W
Wohnungsbauprämie
Staatliche Bausparförderung für
Bausparer ab 16 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben
und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Die Prämie beträgt zehn
Prozent auf die jährlichen Sparleistungen von bis zu 1000 Mark (Ehepaare
2000 Mark).
X
nicht belegt
Y
nicht belegt
Z
Zinsbindung
Sie gibt an, wie lange ein vereinbarter
Zinssatz gültig ist. Nach Ablauf der Zinsbindung muss über den Zinssatz und
die Festschreibung neu verhandelt werden.
Die Zinsbindung ist nicht zu verwechseln mit der Laufzeit eines Darlehens,
die angibt, bis wann das Darlehen abgezahlt ist.
Zins- und Tilgungsverrechnung
Art der Kontoführung auf dem
Kreditkonto. Üblicherweise rechnen Kreditinstitute Zins und Tilgung
entsprechend der vereinbarten Ratenzahlung monatlich oder vierteljährlich
ab. Einige Institute rechnen die Tilgung jedoch nur verzögert an.
Beispiel: Der Kunde zahlt am Monatsanfang, die in der Rate enthaltene
Tilgung verringert die Restschuld aber erst zum Monatsende oder zum Ende des
Quartals.
Zuteilung
Zeitpunkt, ab dem der Bausparer
Anspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens hat. Wann die Zuteilung
erfolgt, hängt von der Höhe der Sparleistungen ab.
Zwischenfinanzierung
Bezeichnung für ein Überbrückungsdarlehen,
wenn z.B. der
Bausparvertrag
ausreichend
angespart, aber noch nicht zugeteilt ist. Die Absicherung erfolgt durch
Abtretung der Rechte und Ansprüche aus dem abgeschlossenen Bausparvertrag.
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